Nein, bei einer Änderung der Zahlungsart wird automatisch geprüft, ob aktuell noch Beiträge offen sind und diese werden eingezogen ein. Falls bereits Mahngebühren angefallen sind, werden diese aus Kulanz nicht berücksichtigt und es wird nur dein üblicher Rechnungsbetrag abgebucht.
Wenn ich auf Zahlung per Abbuchung wechsle, muss ich die aktuelle Rechnung dann noch überweisen?
Vor über einem Jahr aktualisiert